top of page

Kfz-Unfall / Tipps zum richtigen Verhalten

Kfz Sachverstand 24 Unfallverhalten Gutachter Mannheim Rhein-Neckar Viernheim

1. Ruhig bleiben und kontrolliert handeln 

Nach einem Unfall gilt es Ruhe zu bewahren. Gerade in der Ausnahmesituation eines Verkehrsunfalls ist es besonders wichtig die Kontrolle über das Geschehen zu behalten. Werden Sie sich der Situation bewusst, in der Sie sich  befinden und verschaffen Sie sich einen Überblick über das Ausmaß des Unfalls. 

 

2. Unfallstelle absichern 

Sichern Sie umgehend die Unfallstelle: 

‐ Warnblinkanlage einschalten 

‐ Warnweste anlegen 

‐ Personen von der Fahrbahn aus dem Gefahrenbereich bringen 

‐ Warndreieck aufstellen (Landstraßen ca. 100m/ Autobahnen ca. 200m vor der Unfallstelle) 

Beachten Sie: Räumen Sie die Straße. Bei kleinen Blechschäden soll der Verkehr nicht unnötig beeinträchtigt werden. 

 

3. Erste Hilfe für verletzte Personen leisten 

Achten Sie darauf, dass sich die Verletzten nicht mehr in der Gefahrenzone befinden. Leisten Sie die nötige Erste  Hilfe nach Ihrem Kenntnisstand (beteiligte Personen nach Verletzungen fragen), z.B. stabile Seitenlage, Wiederbelebung, Verletzungen versorgen, psychische Betreuung.

Kümmern Sie sich um die Verletzten

– sprechen Sie mit diesen, geben Sie Ihnen das Gefühl nicht allein zu sein. 

Beachten Sie: Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar!  

Haben Sie keine Angst zu helfen, Sie können nichts falsch machen! 

 

4. Notruf absetzen 

Rufnummern: Polizei 110  Feuerwehr 112

Geben Sie bei der Unfallmeldung die folgenden Informationen weiter: 

‐ Wer spricht? 

‐ Was ist passiert? 

‐ Wo ist es passiert? 

‐ Wann ist es passiert? 

‐ Wie viele Verletzte? 

Beachten Sie: Sprechen Sie ruhig und deutlich!  

Warten Sie auf evtl. Rückfragen der Rettungsleitstelle! 

Bei schweren Verkehrsunfällen, Verletzten und in strittigen Situationen die Polizei einschalten! 

Bei Personenschäden besteht die Pflicht die Polizei zu informieren! 

Hinweis: Sofern es sich nur um Kleinschäden ohne Personenverletzung handelt, können Sie und andere Unfall‐ beteiligte den Unfall selbst aufnehmen. 

 

5. Am Unfallort bleiben 

Verlassen Sie auf keinen Fall die Unfallstelle, Sie würden sich ansonsten strafbar machen.  

 

6. Beweissicherung  

‐ Notieren Sie die Personen‐ und Versicherungsdaten des Unfallgegners:  (Sollten die Versicherungsdaten nicht bekannt sein kann der Zentralruf der Autoversicherer weiterhelfen)  Name, Vorname, Straße, Plz, Ort    Telefonnummer, E‐Mailadresse, Personalausweisnummer, Halter/Versicherungsnehmer,  Fahrzeugtyp, Kennzeichen des Fahrzeugs, Versicherungsschein‐Nr.

‐ Notieren Sie die Daten aller am Unfall beteiligten Personen und Fahrzeuge.  Name, Vorname, Straße, Plz, Ort, Telefonnummer, Personalausweisnummer, Kennzeichen des Fahrzeugs 

‐ Notieren Sie die Daten von evtl. Zeugen.  Name, Vorname, Straße, Plz, Ort, Telefonnummer, Personalausweisnummer

‐ Notieren Sie den Namen und die Dienststelle des aufnehmenden Polizeibeamten sowie das Aktenzeichen 

‐ Erstellen Sie eine Fotodokumentation: Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort mit den Fahrzeugen nach der Kollision

- Fotografieren Sie die Länge der Bremsspuren

- Fotografieren Sie die Fahrzeugposition sowie den Ort aus verschiedenen Perspektiven 

- Fotografieren Sie die Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge 

- Fotografieren Sie Beschädigungen an den unfallbeteiligten Fahrzeugen 

‐ Fertigen Sie eine Unfallskizze vom Unfallhergang an. (Unfallprotokoll) 

 

7. Unfallprotokoll erstellen 

Füllen Sie unbedingt einen Europäischen Unfallbericht aus. Dieser gewährleistet Ihnen, dass alle erforderlichen Da‐ ten aufgenommen werden. Dieses Formular ist bei jeder Versicherung erhältlich und sollte immer in Ihrem Fahrzeug  mitgeführt werden.  

Beachten Sie: Machen Sie vor Ort nie ein Schuldeingeständnis! 

Hinweis: Ein Unfallbericht ist kein Schuldanerkenntnis! 

 

8. Wichtige Hinweise  

- Lassen Sie sich weder vom Unfallgegner, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern oder verunsichern.  

- Bleiben Sie stets sachlich und gelassen. 

- Unterzeichnen Sie kein Schuldeingeständnis  

- Machen Sie keinerlei Zugeständnisse gegenüber der gegnerischen Versicherung. 

- Lassen Sie sich nicht auf das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung ein. 

- Beauftragen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht. 

- Schalten Sie einen qualifizierten Kfz Sachverständigen Ihrer Wahl ein. Als Geschädigter haben Sie das Recht,  einen Sachverständigen Ihrer Wahl einzuschalten 

 

9. Links & Rufnummern 

Zentralruf der Autoversicherer: Tel. 0800 / 25 0 26 00 

ADAC Pannenhilfe Mobil: Tel. 22 22 22   

ADAC Pannenhilfe Inland: Tel. 0 180 2 22 22 22 

Professionelle Unfallskizze anfertigen: http://www.unfallskizze.de/ 

Kfz Sachverstand 24 anrufen telefon Kfz Gutachter Mannheim Rhein-Neckar Viernheim

kostenfreie und unverbindliche Beratung!

täglich 24h

Unsere Einsatzgebiete:

Rhein-Neckar-Kreis

Rhein-Pfalz-Kreis

Rheingau-Taunus-Kreis

Viernheim

Ludwigshafen

Heppenheim

Bensheim

Ladenburg

Neckargemünd

Darmstadt-Dieburg-Kreis

Main-Taunus-Kreis

Hockenheim

Weinheim

Heidelberg

Lampertheim

Weiterstadt

Hirschberg

Karlsruhe

Odenwaldkreis

Landkreis Offenbach

Frankenthal

Mannheim

Darmstadt

Bürstadt

Schriesheim

Hirschhorn

Baden-Baden

Unsere Standorte:

65428 Rüsselsheim
Konrad-Adenauer-Ring 28

68519 Viernheim
Kreuzstr. 34

69469 Weinheim
Bensheimer Str. 4

69483 Wald-Michelbach
In der Gass 10

Achtung !!!
Bitte, nur nach vorheriger Terminabsprache, da die Büros nicht dauerhaft besetzt sind.

bottom of page